AGB Prozesspower 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prozesspower GmbH 

  1. Die Prozesspower GmbH erbringt ihre Beratungsleistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Prozesspower und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen anwendbar. 
  2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.  
  3. Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Prozesspower GmbH schriftlich bestätigt werden. 
  4. Die AGB werden einem jeden Kunden vor einer etwaigen Geschäftsbeziehung im Zuge der Angebotslegung zur Kenntnis gebracht. Änderungen oder gänzlich neue Versionierungen bringt die Prozesspower GmbH dem Kunden elektronisch via E-Mail zur Kenntnis. Änderungen der AGB gegenüber bestehenden Kunden gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten Punkten der AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Änderungen an den AGB ersetzen, nach Kenntnisnahme des Kunden, zur Gänze die zuvor gültige Fassung der AGB und alle damit verbundenen Ansprüche. 
  5. Setzt der Kunde bei Verlautbarung der AGB eine Handlung, die auf die Annahme des Angebots oder eine Weiterführung des bestehenden Auftrags schließen lässt, wird dies als Zustimmung zu den AGB erachtet. 

     

Beratungsaufträge 

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Prozesspower GmbH. 
  2. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Prozesspower GmbH.  
  3. Die Angebote der Prozesspower GmbH sind immer unverbindlich bis zu dem Zeitpunkt zudem die Prozesspower GmbH, durch Übermittlung der Angebotsbestätigung, den Auftrag annimmt. 
  4. Als Angebotsannahme gilt (neben schriftlicher oder mündlicher Bestätigung) auch, wenn der Kunde eine konkludente Handlung, wie in etwa die Befüllung eines Projektboards, Übermittlung von Unterlagen oder sonstiger mit dem Auftrag in Zusammenhang stehender Handlungen, unternimmt und der daraufhin übermittelten Auftragsbestätigung oder Rechnung nicht im Rahmen der Frist widerspricht. 
  5. Der Kunde sorgt dafür, dass sämtliche, für die beauftragte Erfüllung der Leistung notwendigen Informationen zeitgerecht erbracht werden und die Prozesspower GmbH über laufende Fortschritte, Hindernisse und Entwicklungen, welche für die Erbringung der Leistung relevant sind, informiert. 
  6. Bei Bedarf kann vor Vertragsabschluss eine genaue Zeiterfassung der geleisteten Stunden seitens Kunden vereinbart werden. 
     

Geistiges Eigentum und Urheberrecht 

  1. Für alle von Seiten der Prozesspower GmbH eingebrachten Dokumentationen verbleibt das Urheberrecht bei der Prozesspower GmbH. Ergebnisse dürfen nur zu dem im Vertrag vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte, Reproduktion oder Vervielfältigung von Arbeitsergebnissen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Prozesspower GmbH erfolgen. 
  2. Die für den Kunden erbrachte Leistung darf von Prozesspower GmbH als Referenz in anderen Zusammenhängen (Website, Präsentationen, Werbemitteln, etc.) verwendet werden, ohne dem Kunden ein Entgelt abzutreten. 

 

Fremdleistung / Beauftragung Dritter / Provisionen 

  1. Die Prozesspower GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen, sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 
  2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Prozesspower GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

     

Vertragsdauer / Vertragsverlängerungen / Vertragskündigung 

  1. Als “Vertrag” im Sinne dieser AGB wird ein Angebot angesehen, das eine konkrete Laufzeit oder Dauer beinhaltet. Hierzu kann entweder die gesamte Laufzeit angegeben und als Gesamtbetrag angeboten werden oder der monatlich zu leistende Betrag. 
  2. Das Verhältnis zwischen Kunde und Prozesspower GmbH unterliegt grundsätzlich einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten, sofern im Angebot kein anderer Zeitraum angegeben. 
  3. Der Kunde kann die Betreuung zu jedem Zeitpunkt beenden, es sei denn es ist schriftlich anders vereinbart. 
  4. Ein Vertrag der mittels Angebot über eine bestimmte Dauer geschlossen wird, verlängert sich automatisch um dieselbe Zeitdauer (3, 6, 12 Monate), sofern der Kunde nicht vor Eintreten der Kündigungsfrist den Vertrag aufkündigt oder ein anderer wirksamer Kündigungsgrund den laufenden Vertrag beendet. 
  5. Der Kunde hat bei automatischer Verlängerung das Anrecht auf gleiche Konditionen, sollte sich die Preisgestaltung in der Zwischenzeit geändert haben. 
  6. Die Betreuung/der Vertrag kann seitens Kunde und Prozesspower GmbH zu jedem Letzten des Monats per Email an office@prozesspower.com gekündigt werden. Hierbei gilt der Zeitpunkt des Versands als maßgeblich zur Berücksichtigung im Rahmen der Kündigungsfrist. 
  7. Nach Ende der Kündigungsfrist erfolgt die Übergabe der erstellten Prozessmodellierungen.

     

Rechnungslegung 

  1. Prozesspower GmbH stellt dem Kunden die Rechnungen in elektronischer Form zu.  
  2. Eine Zusendung der Rechnung per Post muss schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart werden.

     

Honorar 

  1. Prozesspower GmbH ist dazu berechtigt, ein entsprechend definierten Honorar für die gestellte Leistung in Rechnung zu stellen. 
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 
  3. Unterlässt der Kunde die Durchführung eines gemeinsamen Werkes, behaltet die Prozesspower GmbH den Anspruch auf die Zahlung des vereinbarten Honorars.

     

Gewährleistung:  

  1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Prozesspower GmbH, verdeckte Mängel nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen, um hier eine kostenlose Verbesserung zu beanspruchen zu können; Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln der unten angeführten Frist unterworfen und seitens des Kunden zu beweisen. 
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Prozesspower GmbH zu. Die Prozesspower GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
     

Geheimhaltung & Datenschutz 

  1. Die Prozesspower GmbH verpflichtet sich über alle betrieblichen Belange und Abläufe des Kunden, die im Rahmen der Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. 
  2. Der Kunde verpflichtet sich erstellte, konzeptionelle Dokumente ohne Zustimmung der Prozesspower GmbH nicht an Dritte weiterzugeben. 
  3. Prozesspower GmbH darf personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Zweck und Vertrag verarbeiten, sofern diese im Sinne des Datenschutzes in Ordnung sind und durch eine Zustimmung getroffen worden sind.   

 

Schlussbestimmungen 

  1. Im Übrigen gelten, sofern obige Punkte nichts Abweichendes bestimmen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung, in der jeweils gültigen Fassung
  2. Das österreichische Recht ist unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes anwendbar.
  3. Erfüllungsort, ist die Niederlassung von Prozesspower GmbH.  
  4. Streitigkeiten werden durch das sachlich in Betracht kommende Gericht am Unternehmensort von Prozesspower GmbH vollbracht.